Die Erhöhung der Einspeisevergütung

Eine Einspeisevergütung steht jedem zu, der Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt und in das öffentliche Netz einspeist. Möglich macht das das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das 2002 verabschiedet wurde. Das bedeutet, dass er für jede Kilowattstunde Solarstrom, die er erzeugt, Anspruch auf eine vorher festgelegte Summe hat. Diese Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird über einen Zeitraum von zwanzig Jahren ausgezahlt. Durch die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen kannst du mit dem Solarstrom, den du produzierst, aber nicht verbrauchst, Geld verdienen.

Warum gibt es überhaupt eine Einspeisevergütung?

Der Gesetzgeber ist daran interessiert, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie der Photovoltaik neben anderen Alternativen zu fördern. Aus diesem Grund hat der Kongress ein Gesetz verabschiedet, das als Erneuerbare-Energien-Gesetz oder kurz EEG bekannt ist. Das EEG ermöglicht es nicht nur jedem, der Solarstrom erzeugt, diesen ins Netz einzuspeisen, sondern es legt auch eine Einspeisevergütung für diesen Strom fest. Das ist die Einspeisevergütung. Sie ist der Betrag, den ein Photovoltaik-Anlagenbetreiber pro Kilowattstunde Solarstrom erhält, die ins Netz eingespeist wird.

Wie lange wird die Photovoltaik Einspeisevergütung bezahlt?

Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird über einen Zeitraum von zwanzig Jahren ausgezahlt.
Die Eigentümer und Betreiber von PV-Anlagen haben jetzt mehr Planungssicherheit.
Im Laufe der Zeit ist die Einspeisevergütung für photovoltaisch erzeugten Strom deutlich gesunken.
Deshalb ist der Eigenverbrauch von Solarstrom heute die bessere Option; allerdings muss immer ein Teil dieser Energie ins Netz eingespeist werden. Deshalb ist eine Einspeisevergütung für Photovoltaik von Vorteil.

Einspeisevergütung: Monatliche Anpassungen der Vergütung

Die Einspeisevergütung wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich angepasst. Diese Anpassung richtet sich nach der Anzahl der Solaranlagen, die im Vormonat installiert wurden.
Vor der Bekanntgabe der Fördersätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur (bei der alle neu installierten PV-Anlagen gemeldet werden müssen) die aktuellen Photovoltaik-Zahlen. In den letzten Monaten wurden mehr Photovoltaikanlagen installiert als in den Vorjahren, was dazu führt, dass die Einspeisevergütung monatlich sinkt. Im März 2020 fiel die Einspeisevergütung für kleinere Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 10 Kilowatt (die typische Größe für Privathäuser) erstmals unter 10 Cent pro Kilowattstunde. Dies war das erste Mal, dass dieser Meilenstein erreicht wurde.
Seit dem ersten Mai 2021 liegt der Preis bei 7,69 Cent. Dieser Preis wird in Zukunft weiter sinken.

Erhöhung der Einspeisevergütung in 2022

Im Januar 2022 kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, an, dass die Regierung eine Photovoltaik-Förderung einführen wird, um die Installation und den Betrieb von PV-Anlagen attraktiver zu machen und damit deren Ausbau zu fördern.
Der von der Bundesregierung erwogene Gesetzesvorschlag sieht vor, für PV-Anlagen, deren Strom nicht zur Eigenversorgung genutzt wird (Volleinspeisung), folgende Vergütungssätze in Abhängigkeit von der Leistung der jeweiligen Anlage festzulegen:

  • ≤ 10 Kilowatt 13,8 Ct./kWh,
  • ≤ 100 Kilowatt 11,3 Ct./kWh,
  • ≤ 400 Kilowatt 9,4 Ct./kWh,
  • ≤ 1 Megawatt 8,1 Ct./kWh.

Das Osterpaket 2022 – Förderung von erneuerbaren Energien

Es steht bereits fest, dass die EEG-Umlage am 1. Juli 2022 abgeschafft wird, also mindestens ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in den vollen Genuss der Entlastung kommen, die das Gesetz vorsieht. Außerdem heißt es, dass durch ein Ausschreibungsverfahren deutlich mehr Freiflächen und Dachflächen in Deutschland für die PV-Erzeugung zur Verfügung gestellt werden. Die bedeutendste Neuerung dürfte jedoch die deutliche Erhöhung der Einspeisevergütung für sogenannte Volleinspeiser sein. Volleinspeiser sind PV-Betreiber, die ihre erzeugte Energie vollständig in das Netz einspeisen und nichts davon zur Eigenversorgung abzweigen.

Es wird erwartet, dass bis zum Jahr 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen werden und bis zum Jahr 2035 wird dieser Anteil fast 100 Prozent erreichen. Zahlen aus der Branche zeigen, dass Deutschland derzeit einen Anteil von 42 Prozent hat. Die FDP äußerte sich sehr skeptisch darüber, ob das Ziel bis 2035 erreicht werden kann.

Es wird erwartet, dass die Vergütung so hoch sein wird, dass es sich für Volleinspeiser wieder lohnt, Energie ins Netz einzuspeisen. Andererseits werden die Abgaben für den Eigenverbrauch und die Direktlieferung in naher Zukunft abgeschafft. Nur für den Fall, dass Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, werden das KWKG und die Offshore-Zuschläge erhoben. Es wird auch darüber diskutiert, ob Wärmepumpen von den Abgaben befreit werden können.

Mit der Erhöhung der Einspeisevergütung lohnen sich auch Dachflächen ohne perfekte Lage

Selbst ungünstige Dachflächen werden plötzlich für den Ausbau der Photovoltaik (PV) lohnend, wenn die Einspeisevergütung auf bis zu 12,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht wird. Deshalb wird Habecks Osterpaket mit ziemlicher Sicherheit dazu führen, dass die Zahl der Privatpersonen, die Solaranlagen installieren, deutlich ansteigt. Schon jetzt gibt es erhebliche Verzögerungen bei der Lieferung von PV-Modulen. Da die neue Förderung rückwirkend angewendet wird, gibt es keinen Grund, dass du dadurch finanzielle Einbußen erleidest.