Photovoltaik Osterpaket verabschiedet

Das Osterpaket wird insgesamt positiv bewertet. In einigen Bereichen wäre mehr wünschenswert gewesen. So sind einige der Meinung, dass der Abbau von bürokratischen Hindernissen nicht weit genug geht. Andere Stimmen schlagen ein Herbstpaket vor, das mehr Fortschritte ermöglichen würde.

Was ist das Ziel des EEG-Osterpaket?

Deutschland muss bis 2030 80 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Quellen beziehen.
Wirtschaftsminister Robert Habeck will den Ausbau von Photovoltaikanlagen fördern, um dies zu erreichen. Doch wem nützt das und wie kommt man an die Subventionen?

Habeck kündigte bereits im Januar 2022 neue, entschlossene Pläne für die Photovoltaik in Deutschland an. Das „Oster- und Sommerpaket“ für das überholte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird konkrete Zahlen enthalten. Die EEG-Umlage wird am 1. Juli 2022 abgeschafft, also mindestens ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen. Ziel ist es, mit dem Gesetz zu garantieren, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in den vollen Genuss der Entlastung kommen. Außerdem wird behauptet, dass Deutschland mit Hilfe eines Ausschreibungsverfahrens die Anzahl der für PV verfügbaren Frei- und Dachflächen deutlich erhöhen wird.

Die Veränderung der Einspeisevergütung durch das Osterpaket

Die Einspeisevergütung für sogenannte Volleinspeiser oder PV-Betreiber, die ihre gesamte produzierte Energie in das Netz einspeisen und keine Energie für die Eigenversorgung abzweigen, dürfte jedoch die wichtigste Neuerung sein. Mit der Umsetzung des Osterpakets (Energiesofortmaßnahmenpaket) hofft die Bundesregierung, die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen und russischen Energieimporten zu verringern. Bis 2035 soll die Energieversorgung fast vollständig aus erneuerbaren Quellen stammen.

Das Osterpaket 2022 ist eine beachtliche Sammlung von Initiativen zum Ausbau der Windenergie und zur Förderung der Photovoltaik. Der zukünftige Ausbau wird dreimal so hoch sein wie der heutige. Für Photovoltaikanlagen bis zu 10 kWp wurde im Entwurf des EEG-Osterpakets ein Vergütungssatz von 6,93 Ct/kWh vorgeschlagen. Die Vergütung wird nun auf 8,60 Ct/kWh erhöht. Die Vergütung für PV-Anlagen bis zu 40 kWp steigt auf 7,5 Ct/kWh und Anlagen bis zu 750 kWp erhalten 6,2 Cent.

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?

Volleinspeiser oder Photovoltaikanlagen, die den gesamten Solarstrom ins Netz einspeisen, werden zusätzlich zu den oben genannten Beträgen vergütet. 4,8 Cent für Anlagen unter 10 kWp und 3,8 Ct/kWh für Anlagen bis zu 40 kWp. Eine Steuererleichterung für Photovoltaikanlagen ist auch im Beschluss des Klima- und Energieausschusses des Bundestages enthalten. Die Schwelle für die Zahlung von Einkommens- und Gewerbesteuer wird von 10 auf 30 kWp erhöht. Für Anlagenbetreiber/innen bedeutet dies eine erhebliche administrative Entlastung und wird zweifellos viele dazu ermutigen, in Solaranlagen zu investieren.

Fazit: Die Vergütungssätze steigen

Die neuen Vergütungssätze sollen am selben Tag in Kraft treten, an dem sie im Amtsblatt des Bundestages veröffentlicht werden. Nachdem der Bundestag am Donnerstag grünes Licht für die EEG-Änderungen gegeben hat, muss im nächsten Schritt der Bundesrat seine Zustimmung geben. Angesichts des Ernstes der Lage wird das aber noch eine ganze Weile dauern.

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