Was ist die Degression bei der Einspeisevergütung?

Was bedeutet Degression?

Der Begriff „Degression“ bezeichnet eine jährliche Kürzung der Einspeisevergütung für Solaranlagen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, regelt dies. Derzeit hat das EEG eine feste Grunddegression, die prozentual erhöht wird. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb eines Jahres, gemessen von September bis Oktober des Folgejahres, mehr Photovoltaikanlagen installiert werden.

Mit der jährlichen Degression soll die PV Einspeisevergütung schrittweise angepasst werden, um die Nutzung der erneuerbaren Energien zu fördern. Damit soll u.a. den sinkenden Kosten von Solaranlagen sowie deren massivem Ausbau Rechnung getragen werden. Um eine Übersubventionierung zu vermeiden, wurde die Degression der Einspeisevergütung eingeführt.

Im Jahr 2021 sollen die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen sinken

Die Tatsache, dass die Einspeisevergütung Monat für Monat sinkt, bedeutet nicht, dass Photovoltaikanlagen weniger für den ins Netz eingespeisten Strom bezahlt werden. Für jede Kilowattstunde Strom, die sie in den nächsten 20 Kalenderjahren ins Netz einspeist, erhält eine Photovoltaikanlage den gleichen Betrag (plus die restlichen Monate im Jahr der Inbetriebnahme). Der Vergütungssatz wird für diesen Zeitraum festgelegt. Anhand dieser Degression lässt sich prognostizieren, wie hoch die Einspeisevergütung im kommenden Quartal sein wird.

Die Degression senkt die Einspeisevergütung, die eine neue Anlage im Laufe ihrer 20-jährigen Lebensdauer erhält. In der Praxis bedeutet dies, dass eine im August 2015 installierte Photovoltaikanlage in den nächsten 20 Jahren eine um 0,25 Prozent höhere Einspeisevergütung pro Kilowattstunde erhält als eine im September 2015 installierte Anlage, weil der Einspeisetarif zwischen August und September 2015 um 0,25 Prozent gesunken ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Prozentsatz, um den die Einspeisevergütung von Monat zu Monat sinkt (in unserem Beispiel 0,25 Prozent), nicht festgelegt ist. In jedem Quartal variiert die Höhe der Degression. Im jeweiligen Fall wird auf den ersten Januar, April, Juli und Oktober eines Jahres Bezug genommen. In der Fachsprache wird dies als „atmende Obergrenze“ bezeichnet.

Die Degression ist eine Abnahme des relativen oder absoluten Wertes eines Wertes infolge einer Zunahme eines korrelierten Wertes. Für die Photovoltaik-Einspeisevergütung schreibt das EEG eine jährliche Degression von 13 Prozent vor. Der Degressionswert der Photovoltaik-Einspeisevergütung, also die Absenkung der Einspeisevergütung, wird durch die jährlichen Installationszahlen von kleinen und großen Photovoltaikanlagen bestimmt.

Je höher der Degressionswert ist, desto mehr Solaranlagen wurden im Vorjahr installiert. Die meisten Photovoltaik-Interessenten versuchen, ihre Anlagen vor dem Inkrafttreten der neuen Tarife in Betrieb zu nehmen, da die Degressionsrate in Stein gemeißelt ist. Denn der Degressionssatz ist festgeschrieben. Das liegt daran, dass die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Installation der Anlage galt, für die nächsten 20 Jahre für den Betreiber der Solaranlage gilt. Im EEG ist dies gesetzlich vorgeschrieben.