In den Koalitionsverhandlungen sind weitere Konkretisierungen zur Flächenbereitstellung und zu den regulatorischen Anforderungen für erneuerbare Energien erforderlich

(Berlin) Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist bereits ein wichtiges Thema in den Sondierungsgesprächen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Unter anderem sollen zwei Prozent der Landesfläche für Onshore-Windkraft ausgewiesen werden und konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Photovoltaik umgesetzt werden.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) fordert, dass dies im Rahmen des Koalitionsvertrages mit konkreten Maßnahmen unterlegt wird. „Im Bundesraumordnungsgesetz sollte ein verbindliches Raumordnungsziel für die Ausweisung von bebaubaren Flächen für die Windenergienutzung aufgenommen werden.

Die Ausweisung von Flächen durch Bundesrecht gibt den Ländern genügend Spielraum, um die Entwicklung im Einklang mit Anwohnern, Umwelt- und Artenschutz zu planen. Deshalb sollten statt pauschaler Abstandsregelungen Abstände nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt und das Monitoring des Bund-Länder-Kooperationsausschusses verbessert werden“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE, zustimmend.

Auch auf Landesebene sind konkrete Maßnahmen im Bereich des Photovoltaik-Ausbaus erforderlich. „Die derzeitige Regelung, die die Bundesländer verpflichtet, länderspezifische Öffnungsklauseln für PV-Flächen zu erlassen, sollte in eine Opt-Out-Regelung umgewandelt werden, die es den Bundesländern erlaubt, nur die generelle Öffnung für benachteiligte Gebiete zu begrenzen. Der PV-Ausbau kann dann gleichmäßiger über das Land verteilt werden“, fordert Simone Peter.

Gleichzeitig müsse die Identifikation der Menschen mit der Energiewende geschützt werden, indem ein Rechtsrahmen für Energiegemeinschaften geschaffen wird, der diese rechtlich definiert und bürokratische, rechtliche und wirtschaftliche Hürden beseitigt. „Dadurch wird das „Energie-Sharing“ in den Kommunen und Regionen attraktiver und die Bürgerenergie wiederbelebt. Dies kann dazu beitragen, die Netze zu entlasten und gleichzeitig Akzeptanz zu schaffen“, so Peter.

Insgesamt ist festzuhalten, dass ohne einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien die klimapolitischen Ziele unerreichbar bleiben und die Stromversorgung auf Dauer unsicher ist. „Der Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen liegt daher im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies muss auch gesetzlich festgeschrieben werden, um den Vorrang des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern zu stärken. Nur wenn diese und weitere Maßnahmen des Koalitionsvertrages angemessen berücksichtigt werden, kann der Ausbau verlässlich beschleunigt und die Dekarbonisierung im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor vorangetrieben werden“, so Peter abschließend.

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