Photovoltaik Förderung Brandenburg

Photovoltaik Förderung Brandenburg

Wie werden Photovoltaikanlagen in Brandenburg gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt den Ausbau der Solarenergie durch Zuschüsse für Photovoltaikanlagen. So werden Eigentümer von Gebäuden oder Häusern bei der Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen finanziell unterstützt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Energieeffizienzklasse des Gebäudes ab. Für jede Dimension gibt es eine Höchstgrenze pro kWh.

Nachdem die Solarstromspeicher-Förderung im 1.000-Speicher-Programm schnell ausgeschöpft war, stellt Brandenburg nun zusätzliche Fördermittel zur Verfügung: Über das Kleinspeicherprogramm können private Hausbesitzer einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro für die Anschaffung eines Batteriespeichersystems erhalten.

Was genau wird gefördert?

Der Zuschuss wird für den Solarstrom gezahlt, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Eigentümer von Gebäuden und Häusern in Brandenburg können bis zu 37,5 Prozent der Kosten für die Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zurückerstattet bekommen, allerdings nur, wenn sie keine anderen staatlichen Zuschüsse für diesen Zweck erhalten haben.

Gefördert wird die Anschaffung und Installation eines Solarstromspeichers (auch Hybridspeicher) ab einer Nutzkapazität von 2,0 kW. Die Subvention wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt, der sich über mehrere Jahre erstreckt.

Was sind die Bedingungen um eine Förderung für Solar- und Photovoltaikanlagen zu erhalten?

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Antragsteller Eigentümer ihres Grundstücks sein oder ein langfristiges Nutzungsrecht für ihr Grundstück haben und die Photovoltaikanlage muss darauf installiert werden. Außerdem müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind für eine Photovoltaik Förderung in Brandenburg notwendig:

– Das Grundstück muss innerhalb des Fördergebiets liegen

– Die Photovoltaikanlage darf nicht durch andere Zuschüsse oder Zulagen bezahlt worden sein

– Nur vollständig installierte PV Anlagen sind förderfähig, d.h. Module, die zusammen mit allen notwendigen Komponenten wie Wechselrichter und Montagesystem anschlussfertig installiert sind

Voraussetzungen für die Batteriespeicher Förderung in Brandenburg:

– Das Grundstück muss innerhalb des Fördergebiets liegen

– Die zu fördernde Solarstromspeicheranlage muss eine Nutzleistung von mindestens 2,0 kW haben

– Außerdem müssen die Antragsteller bestimmte Anforderungen an die Energienutzung und die Gebäudegröße erfüllen.

Eine wirtschaftliche Tätigkeit darf nicht ausgeführt werden.