Photovoltaik und Solarpflicht Brandenburg

Photovoltaik und Solarpflicht in Brandenburg

Die Kosten im Wohnungsbau steigen weiter an. In Berlin wird demnächst ein zusätzlicher Kostenfaktor eingeführt. Doch für die Umwelt lohnt es sich, meint der Wirtschaftswissenschaftler.

Solaranlagen auf den Dächern neuer Wohn- und Geschäftshäuser in Berlin sollen ab 2020 Pflicht werden. Der rot-rot-grüne Senat setzte am Dienstag einen Gesetzentwurf durch, der am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Demnach soll eine Solarpflicht für Bestandsbauten gelten, bei denen das Dach grundsätzlich gereinigt wird.

Ausnahmen sind nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) möglich. Das gilt für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sowie für Häuser, deren Dach für eine Solaranlage ungeeignet ist. Bei Gebäuden, die der Solarverpflichtung unterliegen, müssen die Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie laut Plan mindestens 30 Prozent der Gesamtnutzfläche ausmachen.

„Die Solarenergie spielt eine entscheidende Rolle auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin“, sagt Pop. Deshalb sei ein schnellerer Ausbau der Solarenergie das Ziel. „Wir können nicht länger akzeptieren, dass auf neu gebauten Häusern keine Solaranlagen installiert werden. Das ist eine Fläche, die wir für die Energiewende dringend brauchen.“

Das neue Gesetz ist Teil des „Masterplans Solarcity“, der bereits im März beschlossen wurde. Dieser zielt darauf ab, bis 2050 ein Viertel des Berliner Strombedarfs zu decken. Deshalb wurde schon vor längerer Zeit beschlossen, städtische Gebäude wie Bürogebäude und Schulen nachzurüsten. Nun sollen private Immobilienbesitzer in die Pflicht genommen werden.

Bedenken äußerten die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). Christian Amsinck, Geschäftsführer des Unternehmens, glaubt, dass eine Solarpflicht in die falsche Richtung zielt. „Statt Zwang brauchen wir freien Willen und Eigeninitiative.“ Zusätzliche Kosten für die Eigentümer und neue Schwierigkeiten im Wohnungsbau wären die Folge eines Zwangs. Ähnlich äußerte sich auch die FDP. Gesetzliche Verpflichtungen, die sich allein auf die Installation von Solaranlagen konzentrieren, seien untauglich.

„Durch die Umsetzung der Gesetze können innerhalb von fünf Jahren rund 37 000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart werden, ebenso wie die regionale Wertschöpfungskette“, konterte Pop. Der Preis, den die Eigentümer dafür zahlen müssen, liegt nach ihrer Einschätzung im „kleinen und tolerierbaren Bereich“.

Eine Solaranlage für ein Einfamilienhaus kostet 7800 Euro, also etwa 3 % der Gesamtkosten. Eine Anlage für ein Mehrfamilienhaus ist laut Pop 20 000 Euro wert, was die Baukosten um 1 % erhöhen würde.

Berlin ist nicht allein in Deutschland, wenn es um die Solarabgabe für Dächer geht. Auch andere Bundesländer wie Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg und Bremen verfolgen in unterschiedlichem Maße ähnliche Pläne.

Quelle: https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Solarpflicht-fuer-Daecher-verteuert-Wohnhaeuser-article22222606.html